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   BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94   

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BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94 (https://dejure.org/1994,1946)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 2Z BR 52/94 (https://dejure.org/1994,1946)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 2Z BR 52/94 (https://dejure.org/1994,1946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2033; BGB § 2353; GBV § 15; GBO § 35; GBO § 40; GBO § 82; GBO § 82
    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Berichtigung eines Grundbuchs bezüglich einer Erbfolge; Eintragung der Übertragung von Erbteilen bei Vollziehung eines Rechtsübergangs außerhalb des Grundbuchs; Bezeichnung eines Berechtigten im Grundbuch; Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 272
  • FamRZ 1995, 119
  • Rpfleger 1995, 103
  • BayObLGZ 1994, 158
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 31.05.1988 - 15 W 212/88

    Zwangssicherungshypothek; Erbe; Zum Nachlaß gehörende Forderungen

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
    Diese Bestimmung ist nicht zwingend; es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, daß auch Eintragungen zugunsten von unbekannten Erben oder von unbekannten Berechtigten möglich sind (BGH DNotZ 1961, 485/486; KG KGJ 36 A 229; 40 A 37; OLG Dresden OLGE 6, 474/475; OLG Hamm Rpfleger 1989, 17; Horber/Demharter Anhang zu § 44 Rn.42; KEHE/Eickmann § 15 GBV Rn. 2).

    Aus § 2162 Abs. 2 , § 2178 BGB folgt, daß eine Vormerkung zur Sicherung eines Vermächtnisanspruchs auch für einen noch unbekannten Berechtigten eingetragen werden kann; überhaupt darf die Sicherung von Rechten oder Ansprüchen durch die Eintragung einer Sicherungshypothek oder einer Vormerkung nicht daran scheitern, daß die Erben eines verstorbenen Berechtigten noch nicht bekannt sind (vgl. BGH DNotZ 1961, 485/486; OLG Hamm Rpfleger 1989, 17).

    Verfügt das Organ über ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück oder Grundstücksrecht, ist die Eintragung der unbekannten Erben gemäß § 40 Abs. 1 und 2 GBO ohnehin entbehrlich; erwirbt es ein Recht an einem Grundstück für den Nachlaß, sind die unbekannten Erben und nicht das handelnde Organ als Berechtigte in das Grundbuch einzutragen (BGH DNotZ 1961, 485; OLG Hamm Rpfleger 1989, 17).

  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
    Statt dessen genügt auch die Bezugnahme auf die Nachlaßakten, die bei demselben Amtsgericht geführt werden (BGH DNotZ 1982, 159/162).
  • BGH, 14.10.1968 - III ZR 73/66

    Vorkaufsrecht von Miterben - Verfügungsbefugnis der Miterben - Tätigkeiten als

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
    a) Die Übertragung von Erbteilen (§ 2033 Abs. 1 BGB ) ist, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, im Wege der Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, weil sich der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs vollzieht (BGH DNotZ 1969, 623; BayObLG NJW-RR 1987, 398 mit weit.Nachw., Meikel/Böttcher GBR 7.Aufl. § 22 Rn. 37).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86

    Auflassung durch eine Erbengemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
    a) Die Übertragung von Erbteilen (§ 2033 Abs. 1 BGB ) ist, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, im Wege der Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, weil sich der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs vollzieht (BGH DNotZ 1969, 623; BayObLG NJW-RR 1987, 398 mit weit.Nachw., Meikel/Böttcher GBR 7.Aufl. § 22 Rn. 37).
  • LG Essen, 02.06.1986 - 7 T 254/86
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
    Den Beteiligten fehlt aber das Recht, einen Erbschein nach J. R. gemäß § 2353 BGB zu beantragen; einem Miterben des Erblassers wird das Antragsrecht für den Erbschein nach einem anderen Miterben nur für den Fall zugestanden, daß er die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zwangsversteigerung des Grundstücks betreiben will (vgl. §§ 180, 181 Abs. 3 , § 17 Abs. 1 und 3 ZVG ; LG Essen Rpfleger 1986, 387 ; Staudinger/Promberger § 2353 Rn. 122; Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 3; Zeller/Stöber § 181 Rn. 5.4 und 5).
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Nach verbreiteter Auffassung bedarf es deshalb ausgehend vom Wortlaut der Vorschrift selbst dann der Voreintragung der Erbengemeinschaft, wenn nach erfolgter Erbteilsübertragung oder Abschichtung nur noch ein Erbe verbleibt (vgl. hierzu etwa BayObLG NJW-RR 1995, 272, allerdings zur Übertragung auf einen Dritten; Demharter § 40 Rn. 3; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 40 Rn. 6; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 142; Bestelmeyer Rpfleger 2008, 552/563).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Denn das unrichtig gewordene Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62, Leitsatz 1).
  • OLG Nürnberg, 25.09.2013 - 15 W 1799/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Erbanteilsübertragung auf ein anderes

    Wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört, ist die Übertragung im Wege der Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, weil sich der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs vollzieht (BayObLG NJW-RR 1995, 272 mN).

    Das Grundbuch kann nur so berichtigt werden, dass gleichzeitig alle Miterben eingetragen werden, denn es muss den neuen Rechtszustand insgesamt richtig wiedergeben (BayObLG NJW-RR 1995, 272).

    c) Da nicht der einzelne Miterbe, sondern die Erbengemeinschaft in ihrer Gesamtheit "Erbe des eingetragenen Berechtigten" wird, ist § 40 Abs. 1 GBO auf die Übertragung eines Erbteils nicht anwendbar und die Voreintragung der Erben, die ihren Anteil am Nachlass übertragen haben, nicht entbehrlich (BayObLG NJW-RR 1995, 272; Böttcher, in: Meikel, GBO, 10. Aufl., § 40 Rn. 6); diese Sachbehandlung rechtfertigt sich damit, dass andernfalls für den außenstehenden Betrachter nicht erkennbar wäre, wie es zu einem Anteil dieses Erwerbers und zur Bildung einer Gesamthandsgemeinschaft überhaupt gekommen ist (LG Nürnberg-Fürth Rpfleger 2007, 657).

    Darin liegt der Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BayObLG vom 9.6.1994 (NJW-RR 1995, 272) zugrunde lag: dort waren sechs von neun Miterbenanteilen durch Vertrag auf einen Dritten übertragen worden.

  • KG, 06.03.2018 - 19 W 25/18

    Erteilung des Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

    Nach zutreffender und einhelliger Ansicht der Rechtsprechung und der Literatur kann der Miteigentümer eines Grundstücks in entsprechender Anwendung der Vorschrift den Erlass eines Erbscheins zum Nachweis der Erben eines anderen eingetragenen Miteigentümers beantragen (OLG Hamm, MDR 1960, 1018; LG Essen, RPfleger 1986, 387, BayObLG, NJW-RR 1995, 272, 273; Geimer, a.a.O.; Grziwotz, a.a.O., Stöber, ZVG, 21. Aufl. 2016, § 181 ZVG Rz. 5; Hintzen in: Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeier, ZVG, 15. Aufl. 2016, § 181 ZVG Rz. 11).

    Etwas anderes ist entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch der Entscheidung des BayObLG (NJW-RR 1995, 272, 273) nicht zu entnehmen.

  • OLG Nürnberg, 07.01.2020 - 15 W 4395/19

    Antrag auf Grundbuchberichtigung

    Weil das Grundbuch den derzeitigen Rechtszustand wiederzugeben hat, ist es (von einer hier nicht einschlägigen Ausnahme abgesehen) auch bei einer mehrfachen Erbfolge unzulässig, einen inzwischen verstorbenen Erben bzw. Erbeserben des eingetragenen Erblassers in das Grundbuch aufzunehmen; die mehrfache Rechtsnachfolge außerhalb des Grundbuchs ergibt sich ausschließlich aus den Eintragungsvermerken in Spalte 4 der ersten Abteilung (Grundlage der Eintragung) (BayObLG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2Z BR 52/94 -, juris Rn. 13 f.; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19 Rn. 98).

    Der Beschwerdeführer ist als Miterbe seines verstorbenen Vaters nicht berechtigt, einen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge nach einem anderen Miterben zu beantragen (BayObLG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2Z BR 52/94 -, juris Rn. 20).

  • KG, 03.09.2019 - 1 W 171/19

    Grundbucheintragung einer Erbengemeinschaft: Grundbuchberichtigung nach

    Bei mehrfachem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs ist der Anwendungsbereich von § 39 Abs. 1 GBO nicht eröffnet und berichtigend nur der aktuelle Rechtsinhaber einzutragen (Fortführung von KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 1909, KGJ 38, A 212, 217 f.; entgegen BayObLG München, Beschluss vom 9. Juni 1994, 2Z BR 52/94, NJW-RR 1995, 272 und OLG München, Beschluss vom 27. April 2006, 32 Wx 67/06, FGPrax 2006, 148; Abgrenzung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. September 2013, 15 W 1799/13, FGPrax 2014, 17; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2017, I-2 Wx 246/17, NJW-RR 2018, 392 und OLG München, Beschluss vom 9. April 2018, 34 Wx 13/18, NJW-RR 2018, 645).(Rn.3).

    Werden nach dem Tod des eingetragenen Berechtigten noch vor der Berichtigung des Grundbuchs Erbteile (auf Miterben oder Dritte) übertragen, sind nicht die Erben, sondern - in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage - (sogleich) diejenigen Personen einzutragen, die zum Zeitpunkt der Grundbuchberichtigung (hier gesamthänderisch) berechtigt sind (a.A. BayObLG, NJW-RR 1995, 272; vgl. auch zum Gesellschafterwechsel OLG München, FGPrax 2006, 148; widersprüchlich Demharter, GBO, 31. Aufl., § 39 Rn. 12 und § 40 Rn. 3).

  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    Das unrichtig gewordene Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62 Leitsatz 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 2901/19

    Streit um die Höhe einer Kostenfestsetzung im Rahmen einer

    vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 22 BR 52/94 -, NJW-RR 1995, 272 = juris Rn. 18 m. w. N.
  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 246/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

    Nach hergebrachter und verbreiteter Auffassung bedarf es deshalb ausgehend vom Wortlaut der Vorschrift auch dann der Voreintragung der Erbengemeinschaft, wenn nach erfolgter Erbteilsübertragung oder Abschichtung nur noch ein Erbe verbleibt (vgl. hierzu etwa BayObLG, NJW-RR 1995, 272; OLG Hamm; OLGR 1999, 27; Demharter, Grundbuchordnung, 30. Aufl. 2016, § 40 Rn. 3; Meikel/Böttcher, Grundbuchordnung, 11. Aufl. 2014, § 40 Rn. 6; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 142; Bestelmeyer, Rpfleger 2008, 552, 563).
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Nach hergebrachter und verbreiteter Auffassung bedarf es deshalb auch dann der Voreintragung der Erbengemeinschaft, wenn nach erfolgter Erbteilsübertragung oder Abschichtung nur noch ein Erbe verbleibt (vgl. hierzu etwa BayObLG, NJW-RR 1995, 272; OLG Hamm; OLGR 1999, 27; Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl. 2014, § 40 Rdn. 3; Meikel/Böttcher, Grundbuchordnung, 10. Aufl. 2009, § 40 Rdn. 6; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rdn. 142 Bestelmeyer, Rpfleger 2008, 552, 563).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98

    Nachweis von Eintragungsunterlagen im Grundbuchverfahren durch von ausländischem

  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97

    Löschungsbewilligung nach Grundbuchmaßnahmengesetz bei Bagatellrechten

  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 201/17

    Teileigentumsgrundbuchsache

  • OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 62/16

    Auslegung einer Erbanteilsabtretung bei irriger Vorstellung über die Höhe der

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 252/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • OLG München, 21.11.2018 - 34 Wx 105/18

    Grundbuchberichtigung - Nachträgliche Dokumentation eines mittlerweile überholten

  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

    Berichtigungsantrag - Keine isolierte Löschung eines Vorkaufsrechts am

  • OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14

    Nachweis der Auflassungsberechtigung bei Tod eines Gesellschafters einer

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Rechtsstellung des Nacherben; Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Anordnung des Grundbuchamts hinsichtlich

  • OLG Rostock, 19.01.2005 - 7 W 87/04

    Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall; Eintragung der unbekannten

  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

    Grundbuchsache: Anforderungen an die Wahrung der Vollziehungsfrist für eine

  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

  • OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17

    Grundstücksübertragung in der DDR: Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung wegen

  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 106/98

    Erlaß einer Zwischenverfügung anstelle einer Antragszurückweisung

  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7087/07

    Voreintragung bei Anteilserwerb

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7081/07

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs

  • LG Köln, 08.07.1994 - 11 T 151/94

    Entbehrlichkeit der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei

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